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Sachverständigenbüro Rainer Schmidt

           Gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)           

Sachverständiger für Bauschäden, Abdichtungen und Gewässerschutz (BDSF)

Fachbüro für Bauwerksdiagnostik


Hauptstr. 52
88138 Sigmarszell

Tel: 08389/98102
Fax: 08389/98101

E-Mail: sv-r.schmidt@t-online.de

www.sachverstaendiger-schmidt-sigmarszell.de

  

Gutachtenerstellung:

- Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken

- Bauschäden und Baumängel

- Schimmelschäden

-Feuchtigkeitsschäden

 

Bauwerksdiagnostik:

- Thermografie

- BlowerDoor-Messung

- Feuchtigkeitsmessung

- Taupunktmessung

- Leckageortung

 

Auszug aus einer Veröffentlichung der Sachverständigen Akademie Aachen:

 

"Eine der internationalen Normen, die die personengebundene Zertifizierung regelt, ist die DIN EN ISO/IEC 17024. Sie ist im deutschen Sachverständigenwesen derzeit der höchste erreichbare Qualifikationsnachweis. Zertifizierte Sachverständige unterliegen bezüglich ihrer persönlichen Eignung und ihrer hohen fachlichen Qualifikation, u.a. aufgrund langjähriger Berufserfahrung, der regelmäßigen Kontrolle einer akkreditierten Zertifizierungsstelle. Ihre Tätigkeit wird ständig überwacht (z.B. durch mehrere jährliche Kontrollen von gefertigten Gutachten). Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats ist auf 5 Jahre begrenzt. Danach muss sich der zertifizierte Sachverständige erneut einer Überprüfung unterziehen.

 

Daneben gibt es ausschließlich in Deutschland und Österreich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (öbuvSV), die ihre persönliche Eignung und fachliche Qualifikation gegenüber einer Bestellungsbehörde (i.d.R. Handwerks-, Architekten-, Ingenieur- oder Industrie- und Handelskammer) nachweisen sollen. Ihre Tätigkeit unterliegt zwar der Überwachung durch die Bestellungsbehörde, jedoch gibt es keine verbindlichen bundeseinheitlichen Standards, lediglich Empfehlungen. Nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte und nach § 36 GewO öffentlich bestellte Sachverständige werden bezüglich ihrer Sachkunde jedoch nach weitgehend identischen Kriterien überprüft."